Prozessauftakt zu schwerem Missbrauchsfall in Konstanz
Vor dem Landgericht Konstanz begann der Prozess gegen einen 21-jährigen Syrer, dem schwere Straftaten vorgeworfen werden. Er soll im Juni 2024 eine 49-jährige Frau im Stadtgarten vergewaltigt sowie im April 2024 ein zehnjähriges Mädchen in einer Flüchtlingsunterkunft sexuell missbraucht haben.
Die Beweislast gilt als erdrückend, da DNA-Spuren und Mobilfunkdaten den Angeklagten belasten. Zudem berichten mehrere Zeugen, darunter Polizeibeamte, übereinstimmend von den Geschehnissen. Bereits vor diesen Vorwürfen war der Mann wegen Raub und Körperverletzung verurteilt worden.
Brutale Vergewaltigung im Stadtpark
Der 21-jährige Angeklagte, der 2022 nach Deutschland kam, soll am 4. Juni 2024 in Konstanz eine 49-jährige Frau angesprochen haben. Nachdem diese ihn aufforderte zu gehen und mit der Polizei drohte, griff er sie laut Anklage von hinten an, brachte sie zu Boden und versuchte gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr zu erzwingen. Die geschilderten Ereignisse vor Gericht sind erschütternd.
Trotz der Gegenwehr des mutmaßlichen Opfers soll der Angeklagte sie körperlich misshandelt und sexuell missbraucht haben. Sichergestellte Spermaspuren wurden per DNA-Test eindeutig ihm zugeordnet.
Mehrere Zeugen, darunter vier Polizeibeamte, bestätigten die in der Anklageschrift geschilderten Ereignisse und lieferten zusätzliche Details. Eine Beamtin wertete das Mobiltelefon des Angeklagten aus, dessen Standortdaten und Bilddateien belegen, dass das Gerät zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten an den jeweiligen Tatorten war.
Kindesmissbrauch einer 10 Jährigen
Das Mädchen, das ebenfalls als Opfer gilt, wurde über eine Video-Konferenz zu dem Vorfall befragt. Sie schilderte das Geschehen in einer Weise, die den zuvor vorgelesenen und von anderen Zeugen gemachten Aussagen ähnelte. Die mittlerweile 11-Jährige befindet sich nach eigenen Angaben in therapeutischer Behandlung. Noch immer leidet sie unter Ängsten und vermeidet es, alleine auf die Toilette zu gehen oder sich im Dunkeln im Freien aufzuhalten. Wie sie mit Unterstützung einer Dolmetscherin berichtete, hatte sie zu Beginn auch Schwierigkeiten, regelmäßig die Schule zu besuchen.
Südkurier versteckt Herkunft hinter Bezahlschranke
Interessant ist, dass man die Herkunft des Täters erst hinter einer Bezahlschranke erfährt beim Südkurier. Warum das der Journalist Timm Lechler so konzipiert hat, verstehen wir nicht.
Polizei lässt Öffentlichkeit zehn Tage ohne Warnung in Gefahr
Nicole Minge, Sprecherin des Präsidiums in Konstanz, behauptet: „Da wir einer vielversprechenden Spur folgten, hätte eine frühzeitige Bekanntgabe den Ermittlungserfolg gefährden können.“ Die Polizei ermittelte gegen eine namentlich bekannte Person, die durch eine frühere Veröffentlichung möglicherweise vorgewarnt worden wäre.
Den Elefanten, der nach der Kölner Silvesternacht, den vielen Fällen von schwerem Kindesmissbraucht und (Gruppen)-Vergewaltigungen im Raum steht, scheint die Polizei adressieren zu wollen.
Bisherige Strafakte:
Der Bundeszentralregisterauszug zeigt, dass der Angeklagte den Strafverfolgungsbehörden bereits bekannt ist. Als Mitglied der sogenannten Herosé-Räuber war er im Sommer 2022 an mehreren Überfällen in Konstanz beteiligt, bei denen die Gruppe junge Männer mit Waffen bedrohte und beraubte. Für diese Taten wurde er wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung vom Amtsgericht Konstanz zu einer Jugendhaftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, die er jedoch vorzeitig beenden konnte. Die Überfälle ereigneten sich zwischen dem 27. Juli und 5. August 2022 und führten zu umfangreichen Polizeieinsätzen, die in der Festnahme von sieben Verdächtigen im Alter von 16 bis 18 Jahren gipfelten.
Im Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren, das die Stadtgarten-Vergewaltigung sowie einen Missbrauchsfall in einer Flüchtlingsunterkunft betrifft, wird am 17. Januar ein Urteil erwartet. Auch die Aussage des mutmaßlichen Opfers der Stadtgarten-Vergewaltigung ist an diesem Tag geplant, jedoch bleibt ihre Vernehmungsfähigkeit fraglich. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den 21-jährigen Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Der Syrische Täter zusammengefasst:
- 21 Jahre
- stammt aus Syrien
- kam 2022 nach Deutschland
- Lebt vor seiner Verhaftung am schönen Bodensee mietfrei in einer Flüchtlingsunterkunft in Konstanz auf Kosten des Steuerzahlers
- Beantragt Asyl und lässt sich jahrelang durchfinanzieren
- Begeht in dem Land, das ihn jahrelang geholfen hat folgende Straftaten:
- Vergewaltigt brutal 49 jährige im schönen Stadtgarten
- Vergewaltigt 10 jähriges Mädchen in seiner Unterkunft
- Verübt bewaffnete Raubdelikte in bandenmäßiger und mehrfacher Ausführung
[…] 6. April 2024: Sexueller Missbrauch einer 10-Jährigen […]